Zwei EU-Verordnungen zu Steinimporten, die 2026 in Kraft treten, verändern gleichzeitig, wie Naturstein für den europäischen Markt beschafft, spezifiziert und dokumentiert wird. Die überarbeitete Bauproduktenverordnung (CPR, Verordnung 2024/3110) gilt seit dem 8. Januar 2026 und verlangt verbindliche Angaben zum Treibhauspotenzial (GWP) für Bauprodukte – mit ausdrücklicher Nennung von Granit, Marmor, Kalkstein und Travertin unter den betroffenen Kategorien. Parallel dazu ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU am 1. Januar 2026 von der Übergangsphase in die vollständige Einhaltung übergegangen; ein Vorschlag der Kommission vom Dezember 2025, seinen Anwendungsbereich nachgelagert auszuweiten, wird sich auf die Kostenstrukturen entlang der Naturstein-Lieferkette auswirken. Für Käufer, die Naturstein für europäische Gewerbe- oder Hospitality-Projekte beschaffen, hat beides direkte Auswirkungen auf die Beschaffung.
Was die neue CPR von Steinlieferanten verlangt
Die Verordnung 2024/3110 – veröffentlicht am 18. Dezember 2024 und anwendbar seit 8. Januar 2026 – erweitert die verbindlichen Leistungserklärungen für Bauprodukte, die in der EU verkauft werden. Für Naturstein – ob Marmor, Granit, Quarzit oder Kalkstein – ist die Änderung erheblich. Hersteller und Importeure müssen nun das Treibhauspotenzial (GWP) gemäß Anhang IIa–d der Verordnung angeben. Die ausdrücklich erfassten Produktkategorien umfassen Granulate, Splitter und Pulver aus Marmor, Travertin, Ecaussine, Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und anderen Werksteinen.
Zwei weitere Auflagen folgen phasenweise. Ab Januar 2030 erweitert sich die Erklärungspflicht auf Anhang IIe–m, der eine breitere Palette von Umweltindikatoren abdeckt. Eine vollständige ökobilanzielle Berichterstattung wird bis Januar 2032 verbindlich. Die unmittelbare Hürde – die GWP-Erklärung für 2026 – ist es, nach der Beschaffungsteams bereits jetzt fragen.
Der Mechanismus, der diese Daten liefert, ist der Digitale Produktpass (DPP). Im Rahmen der überarbeiteten CPR benötigen die erfassten Bauprodukte einen zentralen digitalen Datensatz mit technischen Spezifikationen, Leistungsdaten und CO2-Fußabdruck-Informationen. Bei Steinimporten bedeutet dies: Lieferanten ohne Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) für ihre spezifischen Produkte laufen Gefahr, bei EU-Ausschreibungen und Projekten von der Spezifikation ausgeschlossen zu werden. Branchen-EPDs für Naturstein – für Bekleidungen, Bodenbeläge und Arbeitsplatten – wurden entwickelt und veröffentlicht, sodass konforme Lieferanten einen klaren Dokumentationsweg haben.
CBAMs indirekte Wirkung auf die Importkosten von Naturstein
Naturstein selbst ist derzeit kein CBAM-Produkt. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus, der am 1. Januar 2026 in seine endgültige Compliance-Phase eingetreten ist, gilt für Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Stein aus China, der Türkei, Indien oder Brasilien unterliegt beim Import keiner CBAM-Zertifikatspflicht.
Die indirekten Auswirkungen sind jedoch nicht vernachlässigbar. Seetüchtige Holzkisten – die Standardverpackung für Plattenlieferungen ab FOB-Ursprung – verwenden Stahlbeschläge und Stahlbanderolen. A-Frame-Bündel für große Granitplatten (typischerweise 240×120 cm oder 260×120 cm) verwenden Stahlrahmen. Bei Projektinstallationen in ganz Europa wird Naturstein mechanisch mit Stahlankern und -winkeln befestigt. Der im Dezember 2025 vorgeschlagene Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Produkte – mit Ziel auf etwa 180 Produkte, die Stahl oder Aluminium enthalten – könnte schließlich auch steinnahe Befestigungen und Fassadenbauteile erreichen. Dieser Vorschlag ist noch nicht in Kraft, aber Beschaffungsteams, die mehrjährige Lieferverträge verwalten, haben Grund, die Kostenexposition zu modellieren.
Ein weiterer Druckpunkt: EU-Importeure CBAM-pflichtiger Waren mit mehr als 50 Nettotonnen pro Jahr mussten bis zum 31. März 2026 den Status als zugelassener Anmelder beantragen. Auch wenn Steinimporteure noch nicht betroffen sind: Die nun vorhandene Registrierungs- und Berichtsinfrastruktur schafft den operativen Präzedenzfall für künftige Erweiterungen des Anwendungsbereichs.
Wie sich Ausschreibungsanforderungen bereits verändern
Europäische Architekten und Beschaffungsmanager – insbesondere bei öffentlichen Projekten und im Hospitality-Sektor – aktualisieren bereits vor Ausschreibungsfristen ihre Spezifikationen. Der praktische Effekt ist eindeutig: Natursteinlieferanten ohne EPD für die jeweilige Produktkategorie werden von genehmigten Lieferantenlisten gestrichen.
Für beige Marmorsorten aus der Türkei oder dem Iran – darunter Materialien wie Persian Grey (Mohs 3–4, in der Regel geschliffen für Wandbeläge geliefert) oder Classic Beige aus Oman – ist der Dokumentationsaufwand entlang der Lieferkette gestiegen. Daten zu Kohlenstoffemissionen im Steinbruch müssen nun bis in den Produktionsprozess rückverfolgbar sein: Gattersägen, CNC-Infrarot-Präzisionsschneiden, Polieren und Oberflächenbearbeitung haben jeweils Energieeinsätze, die in die GWP-Berechnung einfließen. Lieferanten mit vollautomatischen Polierstraßen und dokumentiertem Energieverbrauch pro Quadratmeter sind besser positioniert, konforme EPD-Daten zu erzeugen, als Betriebe mit älteren Chargenprozessen.
Granit startet dagegen mit besseren Dokumentationsgrundlagen in das regulatorische Jahr 2026. Die höhere Mohs-Härte von Granit (typischerweise 6–7) und sein etablierter Markt bei Außenverkleidungen, Arbeitsplatten und Bodenbelägen bedeuten, dass es für Granitkategorien bereits mehr EPD-Abdeckung gibt. Brasilianischer Schwarzgranit, indischer Rotgranit und China Green – eine mittelpreisige Option mit gleichmäßiger Textur für Innen- und Außenanwendungen – fallen alle in Produktfamilien, für die Branchen-EPDs herangezogen werden können, auch wenn standortspezifische EPDs eine stärkere Spezifikationskonformität bieten.
Kalkstein befindet sich in einer komplexeren Position. Beliebte EU-Marktsorten für Fassaden und Bodenbeläge (Kalkstein-Mohs 3–4, typischerweise auf 20 mm für Innen- und 30 mm für Außenanwendungen kalibriert) sind in der CPR ausdrücklich genannt. Planer bei EU-Projekten, die eine CE-Kennzeichnungsdokumentation benötigen, benötigen jetzt EPDs, die zum spezifischen Ursprung, der Dichte und der Oberflächenbehandlung des jeweiligen Kalksteins passen – ein geschliffener Kalkstein aus Portugal hat andere GWP-Daten als ein gebürsteter Kalkstein aus China.
Was als Nächstes kommt
Der Arbeitsplan der Europäischen Kommission zur CPR für 2026–2029 priorisiert die Entwicklung harmonisierter Normen für einzelne Produktfamilien, einschließlich Naturstein. Wenn diese Normen fertiggestellt sind, könnten generische Branchen-EPDs für hochwertige oder öffentliche Ausschreibungen nicht mehr ausreichen – produktspezifische EPDs, die mit einzelnen Steinbruchquellen verknüpft sind, werden mehr Gewicht haben.
Beim CBAM steht der Vorschlag zur Ausweitung auf nachgelagerte Produkte aus Dezember 2025 zur Überprüfung. Sollte er angenommen werden, würde sein Umsetzungszeitrahmen der Naturstein-Lieferkette ein Vorbereitungsfenster geben – aber Verträge, die heute für mehrjährige europäische Hotel- und Wohnprojekte geschlossen werden, sollten Compliance-Klauseln enthalten, die sich ändernde CO2-Dokumentationsanforderungen berücksichtigen.
Für Käufer, die jetzt Bestellungen aufgeben, ist die praktische Priorität eindeutig: Fordern Sie zusammen mit dem standardmäßigen technischen Datenblatt eine EPD-Dokumentation an. Nutzen Sie dafür beim Händler die Option „Angebot anfordern“ und verlangen Sie ausdrücklich DPP-kompatible Dokumente. Lieferanten, die Steinbruch-spezifische GWP-Daten, DPP-kompatible Produktdokumentationen und steinspezifische EPDs bereitstellen können – für exakt die spezifizierte Oberfläche und Anwendungskategorie – sind deutlich risikoärmere Vertragspartner für EU-Projekte ab 2026.
Quellen
- Europäische Kommission — „CBAM erfolgreich am 1. Januar 2026 in Kraft getreten“
- ProdLaw — „Neue EU-Bauproduktenverordnung veröffentlicht“
- Mármores Rosal — „Neue EU-CPR: Auswirkungen auf Kalkstein und Planer“
- Akin Gump — „EU-CBAM: Finanzielle Pflichten beginnen, während Ausweitung des Anwendungsbereichs vorgeschlagen wird“
- EPD Guide — „EU-CPR-Arbeitsplan 2026–2029: Was jetzt zu tun ist“